Tipps für die Silvesternacht

Alle Jahre wieder kommt es leider zu - vermeidbaren - Unfällen und Bränden in der Silvesternacht, weil mit Feuerwerkskörpern, Raketen und Böllern leichtsinnig umgegangen wird.

 

Für den ungetrübten Start ins neue Jahr hier einige Tipps Ihrer Freiwilligen Feuerwehr:

  1. Nur Feuerwerkskörper (Böller, Raketen) verwenden,  die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen sind; billige Import- und Schwarzware aus Osteuropa und Südostasien können unberechenbar explodieren und lebensgefährlich sein!
  2. Gebrauchsanweisung genau durchlesen. Sie steht auf jedem Artikel und auf jeder Verpackung.
  3. Aus der Verpackung nur den Teil entnehmen, der sofort gebraucht wird. Deckel sofort wieder schließen.
  4. Feuerwerkskörpern der Klasse II dürfen nicht an Kinder abgegeben werden; der Verkauf und das Zünden dieser Feuerwerke ist erst ab dem 18. Lebensjahr erlaubt.
  5. Feuerwerk der Klasse II nur im Freien zünden! Abstand halten. Nie in Nähe leicht brennbarer Gegenstände zünden!
  6. Schutzkappen erst unmittelbar vor dem Zünden abziehen.
  7. Feuerwerk nicht in der Hand behalten. Nur mit ausgestrecktem Arm zünden und sofort Sicherheitsabstand einnehmen.
  8. Raketen senkrecht in eine feststehende Flasche stecken. Dann erst die Schutzkappe abziehen und zünden.
  9. "Versager" und "Blindgänger" niemals ein zweites Mal zünden!
  10. Feuerwerkskörper niemals in Richtung von Menschen und Tieren abbrennen oder werfen. Es besteht die Gefahr von schweren Verbrennungen, Verletzungen und Gehörschäden ("Knalltrauma").
  11. Des Weiteren Feuerwerkskörper auch niemals in der Nähe von Gebäuden, elektrischen Oberleitungen und abgestellten/geparkten Fahrzeugen abbrennen und -schießen oder in deren Richtung werfen.
  12. Dachluken, Fenster, Türen von Balkonen und Terrassen sowie Tore in der Silvesternacht geschlossen halten. Brennbare Gegenstände, wie Möbel oder Hausrat von Balkonen und Terrassen holen.
  13. Bei Sturm wegen des Abdriftens auf das Abbrennen verzichten, ebenso nach übermäßigem Alkoholgenuss.
  14. Achten Sie darauf, dass glühende Teile einer Wunderkerze nicht mit brennbaren Gegenständen in Berührung kommen.
  15. Die Weihnachtsbäume, Adventskränze und Gestecke können inzwischen sehr ausgetrocknet sein. Deshalb Kerzen nicht zu weit abbrennen und auf keinen Fall unbeaufsichtigt lassen.

Geeignete Löschmittel wie z. B. Wassereimer oder Löschdecke bereithalten. Bei einer Brandausdehnung sofort Notruf 112 wählen!